
Sicherer Herkunftsstaat ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Asylrecht, der in {Art.|16a|gg|juris} Abs. 3 Grundgesetz bzw. dem Österreichischen Asylgesetz definiert wird. Als sichere Herkunftsstaaten gelten demnach Staaten, in denen weder politische Verfolgungen noch sonstige menschenunwürdige Bestrafungen stattfinden. Der Asy...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Herkunftsstaat
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